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Rauchwarnmelder

In Deutschland gibt es jährlich mehr als 200.000 Brände. Die Folgen sind rund 500 Brandtote, 5000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über 1 Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. Es gibt viele verschiedene Brände, alle beinhalten jedoch zwei große Gefahren: Brandrauch & Feuer/Hitze.

Zum Schutz des Menschen vor Schäden durch Brandrauch, wurde in NRW mit Wirkung zum 01.04.2013 ein neues Rauchwarnmelder-Gesetz erlassen:

Dieses verpflichtet Eigentümer zur Ausstattung von Wohnungen und Bewohner zur jährlichen Wartung. Dabei sind verschiedenste Dinge zu beachten, die in mehreren DIN geregelt werden. 

Grundsätzlich wichtig ist die Auswahl des richtigen Gerätes, die fachgerechte Installation und die jährliche Wartung. (Sehen Sie hier auch unsere FAQ.)

Fehler (z.B. Installation über Fenstern, in Ecken, Verschmutzungen, Batterieprobleme etc.) können z.B. Störungen verursachen oder eine schnelle und erfolgreiche Detektion gänzlich verhindern. Sie können im Schadensfall auch zu Haftungsproblemen führen (auch: Einhaltung von Fristen, Gerätegarantiezeiten etc.)

Daher spielt auch die Nachweisbarkeit aller korrekten Tätigkeiten eine große Rolle. Besondere Aufmerksamkeit sollte man zudem auf die potenzielle Haftung richten (z.B. Sicherungs- und Obliegenheitspflicht des Eigentümers).

Das können wir bieten

Kommunikation

  • Terminabstimmung jährlicher Arbeitsphasen mit Eigentümer
  • Terminkoordination mit Bewohnern


Lieferung nach DIN 14604

  • Lieferung  hochwertiger und ausgezeichneter Rauchwarnmelder
  • Fachgerechte Beratung zu den Modellen


Installation nach DIN 14676 

  • Professionelle Montage und Inbetriebnahme o.a. Frühwarngeräte
  • Einweisung und Übergabe des Bedienhandbuchs an Nutzer


Installation nach DIN 14676

  • Fachgerechte Planung, Montage und Inbetriebnahme der Geräte
  • Einweisung und Übergabe der Bedienungsanleitung an Bewohner


Wartung nach DIN 14676

  • Fristenverwaltung
  • Kontrolle von baulichen Änderungen sowie Nutzungsänderungen
  • Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Mängelbehebung
  • Störungsservice
  • Absicherung von Schäden aufgrund von Fehlalarmen bis zu einer Höhe von 3.000,- €


Dokumentation 

  • Information aller Beteiligten über alle Tätigkeiten
  • Sicherstellung eines rechtskonformen Nachweises für den Schadensfall


Verwaltung 

  • Weiterleitung der Berichte an alle verantwortlichen Parteien (Eigentümer und Nutzer)
  • Abrechnung aller Tätigkeiten detailliert nach Liegenschaft, bzw. Wohneinheit