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Rauchwarnmelder: Was ist wichtig?

Seit 2013 sind Rauchwarnmelder in NRW in allen Wohnungen Pflicht. Hierbei gibt es viel zu beachten. Einerseits gibt es Mindestauflagen durch die Gesetzgebung, andererseits auch viel Wissenswertes bzgl. potenzieller Probleme etc.

Worauf geachtet werden sollte fassen wir hier kurz zusammen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier nicht im kleinen Detail auf die DINs eingehen können. Dies ist einfach zu umfangreich. Nicht umsonst gibt es hierzu Lehrgänge mit Abschlussprüfung.

Geräte

Die Geräte müssen mind. der DIN EN 14604 entsprechen und das CE-Zeichen haben. Dies ist jedoch wirklich nur die Mindestauflage des Gesetzgebers. Wir empfehlen dringend, auch noch andere Punkte zu vergleichen:

  • Batterie: Geräte mit Wechselbatterien müssen jedes Jahr bei Wartung neue Batterien erhalten. Dies ist aufwändig und ein Kostenfaktor. Geräte mit fest integrierter Longlife-Batterie müssen dies nicht und haben zudem den positiven Effekt, dass die Batterien durch Bewohner nicht zweckentfremdet werden können.
     
  • Detektion: Es gibt Geräte die nur auf Lichtbrechung (=optische Detektion) reagieren. Wir empfehlen ausschließlich Geräte mit zusätzlichen thermo-optischen Sensoren, die auch auf stark ansteigende Hitze reagieren. Diese reagieren somit auf alle Brandarten, auch bei eher wenig Rauchentwicklung.
     
  • Garantiezeit: Sobald die Herstellergarantie abgelaufen ist (spätestens jedoch nach 10 Jahren) müssen die Geräte ausgetauscht werden. Dies sollte man einberechnen in die Kostenkalkulation für den Kauf der Geräte.
     
  • Garantie auf was?: Es gibt Hersteller die nur auf das Gerät Garantie geben. Wenn also in der Zwischenzeit etwas mit der Batterie nicht stimmen würde, wäre dies nicht inbegriffen. Andere Hersteller geben Garantie auf Gerät und Batterie.
     
  • Funkvernetzung: Manche Geräte ermöglichen im Kombination mit einem Funkmodul eine Funkvernetzung. Dies ist manchmal sehr praktisch, oft aber auch in keinster Weise zu empfehlen. Man sollte beachten, dass alle Geräte eines Funknetzes jederzeit von allen Betroffenen zugänglich sind, da Störalarme an dem jeweils detektierenden Gerät gestoppt werden müssen. Für weitläufige Einfamilienhäuser also z.B. TOP, für Mehrfamilienhäuser absoluter FLOP.

Unsere Zusammenfassung: Wenn man Billiggeräte mit Wechselbatterien und 3 Jahren Garantiezeit auf 10 Jahre hochrechnet, kommt man oft preislich auf das gleiche wie bei Markengeräten mit 10-Jahres-Garantie und Longlife-Batterie. Bei den Markengeräten hat man aber weniger Anfälligkeit und Aufwand. Geräte mit zusätzlichen thermo-optischen Sensoren sind ggf etwas teurer, aber dafür weitaus sicherer und schneller. Der Preis rechtfertigt sich zudem durch oft integrierte Garantie auf die Batterie und entsprechend niedrigen Folgekosten! Daher arbeiten wir ausschließlich mit Thermo-optischen Geräten mit 10-Jahres-Garantie auf Gerät und Batterie!

Installation (Montage und Inbetriebnahme)

In NRW müssen Wohnungen oder Räume wohnungsähnlicher Nutzung müssen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein! Dies betrifft nicht nur vermietete Bereiche, sondern auch Bereiche die der Eigentümer selber bewohnt. Zu beachten ist hierbei die DIN 14676:

  • Pflichträume: innerhalb der Wohneinheiten alle Schlafräume und Räume die Aufenthaltsräumen als Fluchtwege diesen (zB. Flure, Durchgangszimmer etc) - Achtung: Sollte dies eine Küche sein (zB. als Durchgangszimmer) müssen besondere Dinge beachtet werden, da es hier sonst vermehrt zu Fehlalarmen kommen kann.
     
  • Details: Genaue Details (Abstände zu Ecken, Leuchtmitteln, Fenstern, Schrägen, Besonderheiten bei Trägern u.v.m.) sind in der DIN 14676 geregelt. Anderes wiederum gibt das Bedienerhandbuch des jeweiligen Gerätes vor.
     
  • Zuständigkeit: Der Eigentümer ist für die Ausstattung zuständig, darf die Kosten auch nicht umlegen.
     
  • Austausch der Geräte: Bei Defekt, nach Ablauf der Garantiezeit, spätestens jedoch nach 10 Jahren

Unsere Zusammenfassung: Die Beauftragung eines Fachbetriebs für die Installation ist keine Pflicht. Allerdings sollte man sichergehen, dass die Auflagen korrekt erfüllt werden (können). Dies setzt verschiedenes voraus wie z.B. detailliertes Auseinandersetzen mit den DIN und Zeit seitens des Eigentümers für Terminabsprachen und Durchführung der Installation sowie Protokollierung pro Gerät. Sollte es diesbezüglich Bedenken geben ist der Fachbetrieb sicher eine gute Wahl. Gerne stehen wir zu Ihrer Verfügung.

Jährliche Wartung

In NRW ist die Wartung aller Geräte alle 12 (+/-2) Monate Pflicht. Zu beachten ist hierbei die DIN 14676:

  • Aufgaben: Sichtprüfung & Funktionsprüfung am Gerät, Kontrolle des Mindestschutzes bzgl. Nutzung der Räume, Kontrolle bzgl. baulicher Änderungen (z.B. Raumteiler etc.)
     
  • Details: Genaue Details sind auch hier in der DIN 14676 geregelt. Anderes wiederum gibt das Bedienerhandbuch des jeweiligen Gerätes vor.
     
  • Zuständigkeit: Der unmittelbare Besitzer (=Bewohner). Achtung: Durch die Sorgfalts- und Obliegenheitspflicht des Eigentümers, sollte dieser fristgerecht die Bewohner erinnern und sich die Erfüllung aller Wartungsaufgaben schriftlich nachweisen lassen.

Unsere Zusammenfassung: Die Beauftragung eines Fachbetriebs für Installation und Wartung ist keine Pflicht. Allerdings sollte man sichergehen, dass die Auflagen durch alle Parteien korrekt erfüllt werden (können). Dies setzt verschiedenes voraus wie z.B. ein gewisses Engagement des Eigentümers (wie z.B. fristgerechte Erinnerung der Bewohner, Ausgabe von Handouts zur Durchführung der Wartung, zurückzusendende und zu verwaltende Protokolle etc. zwecks Nachweis der Sorgfalts- und Obliegenheitspflicht) oder auch bestimmte Fähigkeiten/Fertigkeiten/Kenntnisse der Bewohner (wie z.B. Benutzung einer Haushaltsleiter zwecks Sichtprüfung). Sollte es diesbezüglich Bedenken geben ist der Fachbetrieb sicher eine gute Wahl. Gerne stehen wir zu Ihrer Verfügung.

Hinweise: Die Beauftragung eines Fachbetriebs sollte man im Mietvertrag als zusätzliche Vereinbarung festhalten, inkl. Umlage in der Nebenkostenabrechnung. Achtung: Manche Fachbetriebe bieten eine "Fernwartung" an. Diese beinhaltet aber nur die Funktionsprüfung des Gerätes und ersetzt nicht die notwendige Durchführung von Sichtprüfung, Nutzung der Räume oder Kontrolle baulicher Änderungen!